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Die Kanzlei
Die Kanzlei SPIEGEL in Regensburg ist auf Strafrecht spezialisiert. Um Ihnen eine umfassende Betreuung zu bieten, bearbeiten wir auch ausgewählte Fälle, die Berührungspunkte zum Strafrecht aufweisen, beispielsweise im Arbeits-, Familien- oder Verkehrsrecht. So erhalten Sie verlässliche Unterstützung aus einer Hand.
Sie haben das gesetzliche Recht, in jeder Phase eines Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Dabei ist es ratsam, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das Verfahren strategisch zu gestalten.
Insbesondere im Ermittlungsverfahren werden oft wichtige Entscheidungen für den weiteren Verlauf getroffen. Häufig lässt sich bereits in diesem Stadium eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wodurch die Belastungen einer öffentlichen Hauptverhandlung vermieden werden können.
Selbstverständlich berücksichtigen wir auch mögliche Auswirkungen eines Strafverfahrens auf andere Lebensbereiche, beispielsweise Ihren Beruf.
Frau Spiegel ist bundesweit tätig und spricht Ungarisch und Deutsch als Muttersprachen sowie fließend Englisch.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 11 Bewertungen jenny reither2025-04-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spiegel war mir eine super Stütze und ein guter seelischer Beistand! Sie ist total freundlich, zuvorkommend und geht auf die Wünsche ihrer Mandanten ein. Danke für die Hilfe und ich empfehle Sie herzlich!! :) the cosy cobweb2024-10-02Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spiegel vereint Professionalität und Menschlichkeit, ich fühlte mich hervorragend vertreten und verstanden. Sie ist engagiert und freundlich, gab mir das Gefühl, ein Mensch und kein Fall zu sein. Die Kommunikationswege mit der Kanzlei sind umkompliziert und modern. Insgesamt absolut empfehlenswert! Viktoria2023-11-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spiegel hat uns sowohl schon in einer Verkehrs- als auch in einer Strafrechtssache vertreten. Wir waren in beiden Angelegenheiten sehr zufrieden und würden sie ohne Zögern wieder beauftragen. Engagierte Arbeit und jederzeit ansprechbar für Fragen. Sie hat uns alles auf Laien-Ebene gut erklärt, wir fühlten uns jederzeit informiert Ralph Pangerl2023-08-01Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank nochmals für die sehr kompetente Vertetung. Werde Sie auf alle Fälle weiterempfehlen! Weiterhin viel Erfolg in Ihrer Tätigkeit. Viss Map2023-05-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Exzellente Rechtsanwältin - absolut empfehlenswert! Ich hatte das Glück, Frau Spiegel als meine Rechtsanwältin zu haben, und ich kann nur sagen, dass sie die beste Anwältin ist, die man sich wünschen kann. Sie hat mein Gerichtsverfahren übernommen und ein Ergebnis erzielt, das weit über meinen Erwartungen lag. Frau Spiegel hat sich von Anfang an sehr engagiert und professionell um meinen Fall gekümmert. Ihre Expertise und ihre scharfsinnige Analyse der Sachlage haben mir geholfen, die Komplexität des Falles besser zu verstehen. Sie hat immer alle meine Fragen geduldig und ausführlich beantwortet und hat mir auch das Gefühl gegeben, dass sie wirklich auf meiner Seite ist. Während des gesamten Prozesses war Frau Spiegel jederzeit erreichbar und hat mich über jeden Fortschritt auf dem Laufenden gehalten. Ihre Kommunikationsfähigkeiten sind herausragend, und sie hat mich immer mit allen notwendigen Informationen versorgt. Was mich am meisten beeindruckt hat, war ihre Hartnäckigkeit und Entschlossenheit, das bestmögliche Ergebnis für mich zu erzielen. Sie hat keine Mühen gescheut und sich unermüdlich für meinen Fall eingesetzt. Dank ihrer herausragenden Leistung habe ich mich im Gerichtsverfahren sicher und gut vertreten gefühlt. Frau Spiegel ist nicht nur fachlich exzellent, sondern auch menschlich ein wunderbarer Mensch. Ihre Empathie und ihr Mitgefühl haben mir in dieser schwierigen Zeit sehr geholfen. Ich kann Frau Spiegel als Rechtsanwältin ohne Einschränkungen empfehlen. Wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten, engagierten und vertrauenswürdigen Anwältin sind, dann ist Frau Spiegel genau die richtige Wahl! Gashi Driton2023-03-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spiegel hat mich im Verkehrsrecht vertreten. Bei Telefonaten zeigte sie ihre Professionalität, war sehr verständlich, wissend, freundlich und hat sich sehr bemüht und für meine Interessen eingesetzt. Auch in Zukunft werde ich mich in Rechtsfragen an Frau Spiegel wenden. Das Beste war, sie sagt genau was passieren wird und setzt sich dafür ein. Außerdem vertritt sie die Interessen ihrer Klienten und nicht ihre eigenen. Ich kann sie nur weiterempfehlen. Peter Fast2023-02-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Spiegel hat mich in einer Verkehrsangelegenheit vertreten. Ich kann Ihr nur meine vollste Anerkennung für Ihre gut vorbereitete und engagierte Verteidigung aussprechen. Ich hoffe zwar, dass ich Sie nie mehr brauche, aber falls, kommt nur Sie in Frage ! La We2022-10-19Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Beratung, ich bin sehr zufrieden. Danke
Tätigkeitsfelder
Erwachsenen-
strafrecht
Jugend-
strafrecht
Opfer-
vertretung
Verkehrsrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Werdegang
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Sophie Spiegel ist bundesweit für Sie als Strafverteidigerin tätig.
Frau Spiegel studierte von 2014-2018 Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und legte bereits hier den Schwerpunkt ihrer Ausbildung auf das Strafrecht. Frau Spiegel beendete ihr Studium unter der Regelstudienzeit und schloss dieses mit einem Prädikatsexamen ab.
Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg mit Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Amberg gründete Frau Spiegel zum 01.01.2023 ihre eigene Kanzlei mit strafrechtlichem Schwerpunkt.
Im Januar 2025 wurde Frau Spiegel mit gerade einmal 29 Jahren von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg aufgrund ihrer praktischen und theoretischen Kenntnisse gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen.
Das Führen der Fachanwaltsbezeichnung setzt neben regelmäßiger Fortbildung voraus, dass innerhalb von drei Jahren mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht eigenverantwortlich wahrgenommen wurden.
Hierbei handelt es sich um Fälle mit erheblicher Relevanz für die Betroffenen mit der Erwartung erheblicher Freiheitsstrafen.
Frau Spiegel verteidigte unter anderem bereits in Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht sowie in Jugendschutzsachen an Landgerichten.
Ihre Rechtsanwältin steht Ihnen in allen Bereichen des Strafrechts zur Verfügung und betreut darüber hinaus auch Mandate mit Schnittstellen zum Strafrecht, wie etwa Familiensachen, verkehrs- und arbeitsrechtliche Mandate.
Trotz des Schwerpunkts der Tätigkeit auf die Strafverteidigung bietet Frau Spiegel auch die Vertretung von Opfern als Nebenklagevertretung oder Zeugenbeistand an. Gerade im Rahmen der Opfervertretung ist es essenziell, durch die Tätigkeit als Strafverteidigerin die Seite der Verteidigung gut zu kennen, um eine ideale Opfervertretung gewährleisten zu können.
Frau Spiegel ist unter anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht sowie im FORUM Junge Anwaltschaft.
Kosten
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten Gebühren vorsieht.
Im Strafrecht hängen die Kosten unter anderem von der Zahl der Hauptverhandlungstage oder einer möglichen Inhaftierung des Mandanten ab.
Im Zivilrecht richten sich die Kosten regelmäßig nach dem Streitwert – also vereinfacht gesagt: nach der Höhe der Forderung.
Bei besonders umfangreichen oder komplexen Verfahren kann das RVG wirtschaftlich nicht immer abbilden, was an Aufwand notwendig ist. In solchen Fällen bieten wir die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Stundenhonorar zu vereinbaren.
Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Ihre erste telefonische Anfrage zur Mandatsanbahnung ist selbstverständlich kostenfrei.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch über unser Kontaktformular – selbstverständlich streng vertraulich und von der anwaltlichen Schweigepflicht geschützt.
Rechtliche Erstberatung
Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt dient dazu, Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage zu geben. Dabei können Ihnen auch Hinweise gegeben werden, wie Sie sich möglicherweise auch ohne Anwalt am besten verhalten können. Wenn der Anwalt bereits konkret auf Ihren Fall eingeht und Sie rechtlich berät, fällt dafür eine Gebühr an. Diese Gebühr beträgt für Verbraucher maximal 226,10 Euro (brutto), kann aber auch geringer ausfallen, wenn die Beratung besonders einfach war.
Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung keine Kontaktaufnahme des Anwalts mit der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder anderen Dritten beinhaltet. In der Regel dauert eine Erstberatung nicht länger als eine Stunde.
Selbstverständlich fallen keine Kosten an, bevor wir Sie hierrüber nicht informiert haben.
Pflichtverteidigungen
Um wenige Begriffe ranken sich so viele Irrtümer wie um den Begriff des Pflichtverteidigers. Oftmals gehen Betroffene davon aus, dass der Staat ihnen kostenlos einen Strafverteidiger an die Seite stellt, wenn sie dessen Honorar selbst nicht bedienen können. Für die sogenannte notwendige Verteidigung stellt das Gesetz in § 140 StPO einen Katalog zur Verfügung, wann ein Pflichtverteidiger durch das Gericht zu bestellen ist. Dies ist beispielsweise bei Untersuchungshaft immer der Fall.
Ebenfalls ist der Irrtum weit verbreitet, dass es sich bei einem Pflichtverteidiger um einen Strafverteidiger zweiter Klasse handelt. Das ist unzutreffend. Der Pflichtverteidiger ist wie jeder andere Rechtsanwalt nur dem anwaltlichen Berufsrecht unterworfen.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie das Recht haben, Ihren Strafverteidiger selbst auszuwählen und nehmen Sie dieses Recht unverzüglich wahr, wenn das Gericht Sie zur Benennung des Anwalts Ihres Vertrauens auffordert. Das Gericht wird diesen dann als Wahlpflichtverteidiger beiordnen.
Prozesskostenhilfe Opfervertretung/Nebenklage
Wenn Sie als Opfer einer Straftat keinen Anwalt bezahlen können, hilft unter Umständen der Staat mit der Prozesskostenhilfe.
Auch wenn es bei Schmerzensgeld nicht um einen strafrechtlichen Anspruch geht, können Sie diesen direkt im Strafverfahren geltend machen. Das nennt man Adhäsionsverfahren. So sparen Sie sich einen extra Gerichtsprozess mit eigener Beweisaufnahme und damit bares Geld.
Prozesskostenhilfe im Zivilrecht
Die Prozesskostenhilfe im Zivilrecht ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die sich einen Gerichtsprozess nicht leisten können. Sie hilft, die Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen, damit jeder sein Recht durchsetzen kann, auch mit wenig Geld.
Selbst wenn Sie die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe nicht direkt erfüllen, ist es im Einzelfall immer ratsam, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen. Es gibt oft Wege und Möglichkeiten, wie man Ihnen trotzdem helfen kann.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf
Die Kontaktaufnahme über dieses Formular ist selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei. Etwaige Kosten entstehen erst, nachdem Sie über diese vollständig und transparent informiert wurden – niemals ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Bitte beachten Sie: Ihre Anfrage – ganz gleich, ob es zu einem Mandatsverhältnis kommt oder nicht – unterliegt ausnahmslos der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet: Keinerlei Informationen werden an Dritte weitergegeben – nicht an Ehepartner, nicht an Eltern, und erst recht nicht an Ermittlungsbehörden oder Gerichte. Ihr Anliegen bleibt in jedem Fall absolut vertraulich.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Notfälle wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Verhaftungen. So erreichen Sie uns 24/7.
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